Aufhebung der zweiten Tarifstufe bei der Besteuerung juristischer Personen im Aargau

In der Volksabstimmung hat der Kanton Aargau der Aufhebung der zweiten Tarifstufe für Gewinne ab Fr. 250‘000 bei juristischen Personen zugestimmt. Die Senkung von 8.5 % auf 5.5 % erfolgt in 1 %-Schritte von 2022 bis 2024.