In der Volksabstimmung hat der Kanton Aargau der Aufhebung der zweiten Tarifstufe für Gewinne ab Fr. 250‘000 bei juristischen Personen zugestimmt. Die Senkung von 8.5 % auf 5.5 % erfolgt in 1 %-Schritte von 2022 bis 2024.
In der Volksabstimmung hat der Kanton Aargau der Aufhebung der zweiten Tarifstufe für Gewinne ab Fr. 250‘000 bei juristischen Personen zugestimmt. Die Senkung von 8.5 % auf 5.5 % erfolgt in 1 %-Schritte von 2022 bis 2024.