Die Mehrwertsteuer wird aufgrund der Abstimmung über die Zusatzfinanzierung der AHV erhöht. Die Erhöhung tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. An dieser Stelle möchten wir Sie gerne über diese Satzerhöhung und deren Umsetzung informieren:
→ Änderungen MwSt ab 01.01.2024
Haben Sie Fragen zu der Erhöhung oder möchten gerne wissen, wie diese Anpassung in der Praxis umgesetzt wird? Dann kontaktieren Sie uns.